Dr. jur. Magnus Bergmann

Herr Dr. Bergmann ist Rechtsanwalt und “Fachanwalt für Arbeitsrecht”.

Dr. jur. Magnus Bergmann

Dr. jur. Magnus Bergmann

Er ist Teil des Arbeitsrechtsteams bestehend aus Herrn RA/FAArbR Stefan Teichert und Herrn RA Ulf Lappe. Nicht nur über die fachliche Expertise, sondern auch über die personelle Stärke des Teams ist eine hochwertige und zeitnahe Rechtsberatung und -vertretung auch in komplizierten Fällen sichergestellt.

Dr. Bergmann berät und vertritt mit seinem Team bei der Umsetzung von Änderungsprozessen in Konzernen, Unternehmen und Betrieben. Dabei agiert er deutschlandweit. Er verfügt über ausgewiesene Expertise im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, dort insbesondere bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Betriebsübergängen und Outsourcingvorgängen. Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Seit 2017 berät er den Gesamtbetriebsrat einer Direktbank in Frankfurt mit über 4.000 Mitarbeitern in Deutschland zu allen beteiligungsrechtlichen Fragen, u.a. bei Verhandlung und Abschluss GBV Agiles Arbeiten, GBV Betriebsratsvergütung, übertarifliche Vergütung eines tarifgebundenen Unternehmens unter Berücksichtigung von regulatorischen Vorgaben (IVV, BAFIN, KWG). Im Finanzbereich berät er Betriebsräte von sogen. Fintecs zu IT-bezogenen Mitbestimmungsfragen.
  • Seit 2005 Beratung des KBR und BR eines Unternehmens als Teil einer weltweit aufgestellten deutschen, börsennotierten Unternehmensgruppe im Bereich Bioscience in Hilden, hierbei regelmäßig freiwillige Personalabbauprogramme, Einführung elektronische Personalakte, Bewerbermanagement, Verlagerung von Prozessen in Shared Service-Center, Zusammenarbeit BR und Datenschutzbeauftragter
  • Beratung des BR eines Unternehmens in Kronberg als Teil einer der weltweit größten und börsennotierten Managementberatungs-, Technologie- und Outsourcing-Dienstleistungsgruppe bei Einführung von Workday (div. Module)
  • Beratung des KBR einer Unternehmensgruppe in Monheim (weltweit führender Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der industriellen Reinigung und Hygiene für Hotels, Restaurants, Brauereien, Landwirtschaft, Lebensmittelhersteller, Wäschereien, Krankenhäuser und Gebäudereiniger) bei Einführung von SalesForce für den Innen- und Außendienst.
  • Beratung des BR eines Unternehmens in Frankfuert als deutscher Teil eines weltweit führenden Erstversicherers bei der Verlagerung von Tätigkeiten in Shared-Service-Processe, einschließlich der Stellung und Überwachung betriebswirtschaftlichen Sachverstands für den Betriebsrat zur Evaluierung der Verlagerungsfähigkeit von Funktionsbereichen
  • Beratung des Betriebsrats der technotrans AG bei Umwandlung zur Societas Europaea (Verhandlung Beteiligungsvereinbarung)
  • Mediation und Moderation zwischen Geschäftsleitung von vier Energieversorgungsunternehmen und der jeweiligen Betriebsratsseite bei der Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft nebst dortiger Zentralisierung von Teilbereichen,
  • Beratung der Betriebsräte der HDI/Talanx-Versicherungsgruppe (Essen/Hannover) im Zuge der Übernahme der Gerling-Versicherungsgruppe (Köln).
  • Beratung der Betriebsräte von Wyeth Pharma (Münster) anlässlich der Übernahme durch Pfizer (Berlin), Standortschließung Münster, Verlagerung nach Berlin.
  • Den Betriebsrat von Cognis (Düsseldorf) beriet er bei der Aufnahme des Unternehmens in den Konzernkreis der BASF (Ludwigshafen)
  • Den Konzernbetriebsrat der Theme Verlagsgruppe (Stuttgart) beriet er bei der Einführung einer neuen Verlagssoftware in die gesamte Verlagsgruppe
  • Den Betriebsrat von Thyssen Krupp Real Estate (Essen) berät er bei einer geplanten Verschmelzung in Verbindung mit Shared-Service-Themen

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er regelmäßig als Beisitzer an Einigungsstellenverfahren beteiligt. Er ist nicht zuletzt auch bestens vertraut mit den Gepflogenheiten von Großkonzernen.

Zahlreiche Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und diverse Ausschüsse sprechen Herrn Dr. Bergmann bereits seit mehreren Jahren ihr Vertrauen aus. Gleiches gilt für zahlreiche Personalräte und Gesamtpersonalräte, die Herr Dr. Bergmann vor allem bei Privatisierungsvorgängen, Bestrebungen rund um die Errichtungen von sogen. AöR und Rationalisierungsvorhaben berät.
Dr. Bergmann hat bereits zahlreiche innerbetrieblichen Streitigkeiten durch vermittelnde Tätigkeiten geschlichtet, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind Kongresse und Fortbildungen, auf denen Herrn Dr. Bergmann regelmäßig zu ausgesuchten Themen referiert, u.a. für ifb, den Deutschen Beamtenbund und die WEKA. Auf Wunsch präsentiert er auch auf Betriebsversammlungen komplizierte Botschaften in einfachen und verständlichen Worten gegenüber der Belegschaft.

Kontakt: bergmann(at)bergmann-lappe.de

Portrait:

  • Geboren 1970
  • Promotion zum Dr. jur. über Haftungsfragen im Internet
  • erste Anwaltstätigkeit für mittelständische Kanzlei in Münster (Arbeitsrecht)
  • fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Steuer- und Rechtsabteilung einer der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (wirtschafts- und arbeitsrechtliche Gestaltungsberatung) in Essen
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • bislang Beisitzer bei über 80 Einigungsstellenverfahren
  • Moderator und Mediator
  • pro Jahr Begleitung/Vertretung bei durchschnittlich ca. zehn Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
  • Datenschutzbeauftragter (u.a. stellvertretender Datenschutzbeauftragter für ein Kreditinstitut mit einer Bilanzsumme von fast neun Milliarden Euro, hauptamtlicher Datenschutzbeauftragter ist RA Ulf Lappe). Dr. Bergmann ist Fachbuchautor und Verfasser zahlreicher Aufsätze und Urteilsanmerkungen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts (siehe auch bei “Veröffentlichungen“).

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